Siebenhitze? Was passiert da?
Die Siebenhitze, also das Haus an der Adresse Siebenhitze 51 in Greiz ist seit Herbst 2015 als Bildungs- und Begegnungsstätte geöffnet. Es gehört der Kirchgemeinde Greiz und wurde getragen und betrieben vom Verein Aufandhalt e.V. mit Unterstützung durch Vielfalt Leben, die Amadeu Antonio Stiftung, IG Metall und zahlreiche Freiwillige. Mittlerweile trägt der neue Verein Siebenhitze e.V. das Haus.
Jeden Dienstag ab 20:00 Uhr ist „offenes Haus“, jeden 2. Mittwoch öffnet ab 15:00 Uhr der Spendenladen, jeden letzten Freitag im Monat gibt es die vegane Küfa (Küche für Alle) und dazu kommen immer wieder weitere Veranstaltungen. Es gab bereits Ausstellungen, Podiumsdiskussionen, Filme, Konzerte, Workshops und Netzwerktreffen.
Der neue Verein
Wir haben uns ab Herbst 2017 zusammen getan und den neuen Verein Siebenhitze gegründet. Mit dem gemeinnützigen Verein wollen wir mit euch gemeinsam den nächsten Schritt tun, das Haus von der Kirche kaufen, in Eigenregie weiterführen und auf Vordermann bringen. Es werden dabei bestehende Angebote erhalten und neue Potenziale erschlossen. Wir wollen das Haus bekannter machen und es im Herzen der Stadt weiter entwickeln zu Treffpunkt und Kulturstätte, zu Werkstatt und Bildungsangebot für euch und für alle, die unsere Grundsätze teilen.
Grundsätze
Der Verein Siebenhitze hat sich zum Ziel gesetzt, einen Ort der Begegnung, der Toleranz, des Miteinanders, der Emanzipation, der Kultur und der Bildung zu schaffen. Wir wollen uns dabei basisdemokratisch selbst organisieren, Freiräume für Sub- und Jugendkultur schaffen, marginalisierten oder diskriminierten Gruppen Rückzugsräume bieten, über gesellschaftliche Prozesse aufklären und diskutieren und wenden uns dabei gegen jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Alle Menschen, die unseren Grundgedanken teilen, sind herzlichst eingeladen sich mit einzubringen.
Hier findet ihr die Satzung unseres Vereins. Und hier das Formular zum Beitritt.
Ausschlussklausel: Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG können Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von den Veranstaltungen ausgeschlossen werden.