Alles nur Verschwörung? Zum Umgang mit Verschwörungsmythen
Ein Vortrag von Mobit – Mobile Beratung in Thüringen
Verschwörungsmythen scheinen aktuell omnipräsent zu sein. Gerade in Zeiten gesamtgesellschaftlicher Verunsicherung verbreiten sich konspirative Erzählungen besonders schnell. Neu ist dies allerdings nicht: In der extremen Rechten sind Verschwörungsmythen seit jeher fester Bestandteil der Ideologie.
Mit dem Aufkommen neuer Verschwörungsmythen im Zusammenhang mit der Coronapandemie scheint die Zahl der Anhänger:innen jedoch zuzunehmen. Aber wie funktionieren Verschwörungsmythen, warum sind Menschen dafür empfänglich und wie können wir dem demokratiegefährdenden Gehalt entgegentreten?
Der Vortrag gibt einen Überblick über die Wesensmerkmale von Verschwörungsmythen und bietet Erklärungsansätze für ihre Attraktivität, auf deren Grundlage Gegenstrategien entwickelt werden können.
Neben den allgemeinen Informationen zum Thema Verschwörungsmythen wird auch auf die Entwicklungen in Greiz und Umgebung im Speziellen Bezug genommen.
Mit dem Aufkommen neuer Verschwörungsmythen im Zusammenhang mit der Coronapandemie scheint die Zahl der Anhänger:innen jedoch zuzunehmen. Aber wie funktionieren Verschwörungsmythen, warum sind Menschen dafür empfänglich und wie können wir dem demokratiegefährdenden Gehalt entgegentreten?
Der Vortrag gibt einen Überblick über die Wesensmerkmale von Verschwörungsmythen und bietet Erklärungsansätze für ihre Attraktivität, auf deren Grundlage Gegenstrategien entwickelt werden können.
Neben den allgemeinen Informationen zum Thema Verschwörungsmythen wird auch auf die Entwicklungen in Greiz und Umgebung im Speziellen Bezug genommen.
Küfa: 18:00 Uhr // Vortrag: 19:00 Uhr
Im Anschluss:
Geselliges Beisammensein bei Musik, Spiel und Austausch.
Geselliges Beisammensein bei Musik, Spiel und Austausch.
Ausschlussklausel:
Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch
rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige
menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen.
Die Veranstalter behalten sich vor von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.
Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch
rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige
menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen.
Die Veranstalter behalten sich vor von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.