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Die Odyssee – Einmalige Filmvorführung 30.05.22 Greiz

Am 30.05.22 findet im Greizer Kino UT99 eine einmalige Vorführung des Films „Die Odyssee“ der französischen Animationskünstlerin und Regisseurin Florence Miailhe statt.

Die Vorstellung startet um 19:00 Uhr. Der Eintritt ist frei. Die Plätze sind begrenzt, um Reservierung wird gebeten: 03661/629111. 

 

Im Anschluss an die Vorführung gibt es eine Diskussionsrunde mit Borderline Europe – Menschenrechte ohne Grenzen e.V. und dem Flüchtlingsrat Thüringen.

 

In beeindruckenden Bildern – handgemalt in Öl auf Glas – erzählt der Film eine berührende Geschichte von zwei Geschwistern auf der Suche nach einem neuen Zuhause. Inspiriert von der Flucht ihrer Urgroßeltern aus Odessa schuf die Künstlerin Florence Miailhe einen Film, der Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen faszinieren wird.

Mehr als zehn Jahre arbeitete die angesehene französische Animationskünstlerin und Regisseurin Florence Miailhe an DIE ODYSSEE. Das Drehbuch entstand in Zusammenarbeit mit der Romanautorin Mary Desplechin. Nach anfänglichen Skizzen malte sie den kompletten Film auf eine Kassenzettelrolle, definierte dann Szene für Szene und gab die Ausarbeitung an die beteiligten Animatorinnen weiter. In intensiver Kleinarbeit führten Künstlerinnen in Frankreich, Prag und Leipzig die einzelnen Szenen aus und malten Filmbild für Filmbild auf einem dreistöckigen Glastisch. Rund 120.000 Einzelbilder entstanden so nach Miailhes Vorlagen bei einem Arbeitsaufwand pro Aufnahme von durchschnittlich 20 Minuten. So entstand DIE ODYSSEE, der erste abendfüllende Spielfilm weltweit in dieser aufwändigen Öl-auf-Glas-Technik.

Ein Trailer und zahlreiche weitere Informationen zum Film, dem Entstehungsprozess und zu den Beteiligten sind hier zu finden: https://grandfilm.de/die-odyssee/

 

Die Veranstaltung wird gefördert vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“.

 

Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG können Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von den Veranstaltungen ausgeschlossen werden.